CE-Konformitätsbestätigung


 

 

 

 

 

 

CE-Konformitätsbestätigung des Herstellers

gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2014/30/EU (EMV)

Hersteller:

Tachsostopper B.V.

Niederlassung Deutschland
Berliner Allee 59
40210 Düsseldorf
Deutschland


Produkt:

Bezeichnung: Tachostopper CE
Typ: Elektronisches Steuergerät zur signaltechnischen Unterbrechung von Tachometerdaten
Artikelnummer: TS-CE-01


Zweckbestimmung:

Der Tachostopper CE ist ein elektronisches Zusatzmodul, das für professionelle Anwendungen im Bereich Werkstatt, Prüfwesen und Fahrzeugentwicklung konzipiert ist.
Er ermöglicht das gezielte Unterbrechen oder Simulieren von Tachometersignalen während:

  • Prüfstandläufen
  • Diagnoseverfahren
  • technischen Tests im geschlossenen Rahmen

Der Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist ausdrücklich nicht gestattet.


Erklärung des Herstellers:

Hiermit bestätigt der Hersteller, dass das genannte Produkt unter Beachtung der einschlägigen EU-Vorschriften entwickelt und produziert wurde. Es erfüllt die Anforderungen der folgenden EU-Richtlinie:

  • Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Die CE-Kennzeichnung wurde gemäß den geltenden Verfahren angebracht. Die Konformität wurde durch interne Prüfverfahren sowie Anwendung harmonisierter Normen festgestellt.


Angewandte technische Normen:

  • EN 55032:2015 – Grenzwerte und Messverfahren für elektromagnetische Emissionen
  • EN 61000-6-1:2019 – Störfestigkeit (im gewerblichen und privaten Bereich)
  • EN 61000-6-3:2020 – Störaussendung (für Wohn- und Gewerbeumgebungen)

Konformitätsbewertung:

Das Produkt wurde im Rahmen interner Entwicklungsprozesse und Prüfreihen auf elektromagnetische Verträglichkeit untersucht.
Eine Benannte Stelle war für dieses Produkt nicht erforderlich, da es unter Anhang I, Artikel 2 (EMV-Richtlinie) fällt und ohne sicherheitskritische Funktionen arbeitet.


Datum der Erklärung:

Düsseldorf, den 21. Juni 2025


Unterschrift des Herstellers:

 



Tachsostopper B.V.


Hinweis:
Diese Bestätigung dient als Nachweis für Händler, Geschäftspartner und Aufsichtsbehörden. Die vollständige technische Dokumentation gemäß Richtlinie 2014/30/EU wird vom Hersteller aufbewahrt und ist auf Anfrage einsehbar.